Keine der Parteien hatte die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verlangt. Am 30. April 2020 fällte das Gericht einen Zirkularbeschluss. Seite 6 H. Auf weitere Einzelheiten im Sachverhalt sowie die Vorbringen der Parteien in den Rechtsschriften wird, soweit entscheidrelevant, in den nachfolgenden Erwägungen näher eingegangen. Erwägungen 1. Formelles