gestützt auf die Akten entscheiden oder Nichteintreten beschliessen werde. Mit Schreiben vom 5. Juli 2018 (act. 8.2/419) hielt der Beschwerdeführer fest, er werde die ihm zugestellte Entbindungserklärung nicht unterzeichnen, da er nicht verpflichtet sei, die früheren Gutachter von deren Schweigepflicht zu befreien. Es werde darum ersucht, neue Gutachter zu bezeichnen, die das Gutachten auch ohne Kontaktaufnahme mit Dr. R. ______ erstellen können.