Mit Schreiben vom 22. Juni 2018 (act. 8.2/415) räumte die Versicherung B. ______ dem Beschwerdeführer eine letzte Frist zur Unterzeichnung einer ihm zugeschickten Ermächtigungserklärung ein, welche eine allgemeine Entbindung der Schweigepflicht von „involvierten Ärzten und medizinischen Sachverständigen“ vorsah und wies darauf hin, dass bei unbenutztem Fristablauf das Gutachten als gescheitert betrachtet werde und die Versicherung B. ______ gestützt auf die Akten entscheiden oder Nichteintreten beschliessen werde.