Seite 5 nicht ohne Rücksprache mit den früheren Gutachtern erstellen könnten, seien sie nicht die richtigen Gutachter. Der Beschwerdeführer befreie die Ärzte in XY bzw. XX nicht von ihrem Berufsgeheimnis. Mit Schreiben vom 22. Juni 2018 (act. 8.2/415) räumte die Versicherung B. ____