Es bestehe aktuell „eine theoretische Arbeitsunfähigkeit von 50% bei einem 85%-Stellenpensum als Logopäde“ (act. 8.2/94). Hierauf teilte die zuständige Mitarbeiterin der Versicherung B. ______ dem Hausarzt telefonisch mit, dass weiterhin an der Leistungsablehnung festgehalten werde (act. 8.2/112). Mit Schreiben vom 17. März 2015 (act. 8.2/115) verlangte Rechtsanwalt K. ______ von der Versicherung B. ______ eine anfechtbare Verfügung über den Leistungsanspruch.