Dabei wurden „überwiegend normgerechte, vereinzelt leicht unterdurchschnittliche kognitive Leistungen“ diagnostiziert. Es sei keine Zunahme der kognitiven Defizite festzustellen, die erhobenen Befunde könnten das Ausmass der subjektiv empfundenen Beeinträchtigungen im Alltag und im Beruf nicht erklären (act. 8.2/68).