Seite 3 derung, für welche die Diagnose einer organisch emotional labilen asthenischen Störung gestellt werden könne, seien Folgen des Unfalles, weshalb um weitere Übernahme der Behandlungskosten ersucht werde. Im Juli 2014 wurde im Ambulatorium der Klinik E. ______ eine Verlaufsuntersuchung durchgeführt (act. 8.2/64). Dabei wurden „überwiegend normgerechte, vereinzelt leicht unterdurchschnittliche kognitive Leistungen“ diagnostiziert.