Am 20. Januar 2014 stellte der den Beschwerdeführer behandelnde Hausarzt Dr. G. ______ bei der Versicherung B. ______ einen Antrag um Kostengutsprache für drei Wochen stationäre psychosomatische Rehabilitation, unter Hinweis auf ein Burn-out- Syndrom bei psychosozialer Belastungssituation (act. 8.2/47). Nach Rücksprache mit dem Vertrauensarzt Dr. H. ______ (act. 8.2/48) teilte die Versicherung B. ___