_ vom 2. August 2013 (act. 8.2/39) über die tagesklinische Demenzabklärung vom 31. Juli 2013 wurden beim Beschwerdeführer minimale kognitive Funktionsstörungen sowie seit vielen Jahren täglich für mehrere Stunden bestehende episodische Spannungskopfschmerzen festgestellt. Es ergäben sich keine Hinweise auf eine dementielle Erkrankung. Die Ursache für die leichten kognitiven Einschränkungen sei am ehesten durch die leichte depressive und ängstliche Stimmungslage des Beschwerdeführers begründet. Eine posttraumatische Genese der jetzt noch nachweisbaren Beschwerden sei „zwar denkbar, eine Kausalität angesichts des milden Traumas ohne Residuen im MRI aber kaum mehr zu beweisen.“