B. Im psychologischen Bericht des Ambulatoriums der Klinik E. ______ vom 30. August 2012 (act. 8.2/21) wurde eine erste neurologische Standortbestimmung gestützt auf psychologische Untersuchungen vom 28. und 30. August 2012 vorgenommen. Die Fachärzte diagnostizierten beim Beschwerdeführer leichte neurologische Auffälligkeiten; im Rahmen der psychologischen Untersuchung zeigten sich aber mehrheitlich unauffällige Ergebnisse.