a) des Beschwerdeführers: 1. Der Einspracheentscheid der Versicherung B. ______ als Unfallversicherung vom 30. Januar 2019 und die Verfügung vom 11. Juni 2015 seien aufzuheben. 2. Es sei ein medizinisches Gutachten einzuholen; eventuell sei die Angelegenheit an die Versicherung B. ______ zurückzuweisen, damit sie die gesetzlichen Leistungen des Versicherten ab 29. Mai 2012 festlege. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde vom 04.03.2019 sei abzuweisen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Sachverhalt