Seite 18 deführers ebenfalls zu eröffnen sein wird, damit auch diesem die Möglichkeit eingeräumt wird, gegebenenfalls ein Rechtsmittel dagegen zu ergreifen. 3. Kosten und Entschädigungen 3.1. Es handelt sich um ein kostenloses Verfahren (Art. 1 Abs. 1 UVG i.V.m. Art. 61 lit. a ATSG), weshalb keine Gerichtskosten zu erheben sind.