6, M 41, S. 9). In der Tat weist der für die Beurteilung der Kausalität zentrale MRI-Bericht vom 14. Februar 2017 einerseits auf eine Vorbeschädigung hin, indem in der abschliessenden Beurteilung von einer (vorbestehenden) „Degeneration“ die Rede ist, was auf eine vorbestehende Abnützung hinweist, während sich andererseits bei Status nach Trauma geringe, traumatische Knochenmarködeme zeigen würden sowie kleine, komplexe Risse des Innenmeniskushinterhornes, was wiederum gegen eine vorbestehende Erkrankung bzw. Abnützung spricht. Zwar kritisiert Dr. J. ______ an den Ausführungen von Dr. H. ___