6, M 8, S. 1 f). Im UVG-Bericht vom 17. Januar 2018 hält der erwähnte Arzt erneut fest, das Beschwerdebild werde nicht von unfallfremden Faktoren beeinflusst (act. 6, M 12). Diese Aussagen werden jedoch nicht anhand von konkreten, bildgebenden Befunden begründet.