Indem sich die Vorinstanz strikt an der von der ICD-10 vorgenommenen Einteilung orientiert, verkennt sie, dass sich einzig anhand des Alters eines Risses an sich noch nicht beurteilen lässt, ob grundsätzlich eine Listenverletzung vorliegt oder nicht. Lebensnah kann nämlich auch infolge körperlicher Beanspruchung ein Meniskusriss entstehen, ohne dass hierfür eine degenerative oder krankheitsbedingte Ursache vorliegen muss.