Wie sich zudem aus der Entstehung des Instituts der unfallähnlichen Körperschädigung ergebe, handle es sich dabei um Gesundheitsschäden, die in der Regel plötzlich auftreten und daher in ihrer Entstehung als unfallmässig imponieren (Urteil des Bundesgerichts 8C_22/2019 vom 24. September 2019 E. 8.2.1). Nach dem Erwähnten kann ein unfallähnliches Ereignis in Ermangelung gegenteiliger Indizien in der Knieverdrehung beim Fussballspiel erblickt werden, welche sich am 31. Januar 2017 ereignet hat. 2.5. Vorliegen einer Listenverletzung