BBl 2014 S. 7922) gilt als gesichert, dass seit der Gesetzesänderung neben dem Kriterium der Ungewöhnlichkeit auch das Erfordernis des äusseren Faktors nicht mehr Voraussetzung des unfallähnlichen Ereignisses bildet. In den Eingaben der Parteien wird nicht angezweifelt, dass die Verdrehung des Knies während des Fussballspiels vom 31. Januar 2017 ein solches unfallähnliches Ereignis darstellt (vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 8C_172/2015 vom 23. April 2015 E. 3.2, wonach bereits die ältere und somit restriktivere Praxis e contrario davon ausging, dass bei einem unkontrollierten Fehltritt während eines Fussballspiels ein unfallähnliches Er-