1.4). Es brauche somit im Hinblick auf einen akuten Riss eine „sichere Diagnose“, wobei die unkritische Erwähnung eines „Risses“ durch einen Mediziner nicht genügen könne, wenn aus dessen Beurteilung nicht hervorgehen könne, inwiefern sich dieser Riss von der alten/degenerativen Schädigung abgrenze. In diesem Fall sei eine Listenverletzung bestenfalls möglich, jedoch nicht mit