Die Verletzung des rechtlichen Gehörs war demnach nicht besonders schwer. Sie konnte nach der zitierten Rechtsprechung durch den Umstand geheilt werden, dass der Beschwerdeführer sich im Verfahren vor Obergericht zu dem mehrfach erwähnten Bericht äussern konnte. Zum gleichen Schluss gelangt man bezüglich des nicht weitergeleiteten Berichts von Dr. J. ______. 2. Materielles 2.1. Allgemeine Leistungsvoraussetzungen bei einer Listenverletzung