_ bejahte auch eine Traumaeinwirkung. Das Ereignis vom 31. Januar 2017 habe zudem nicht zu einer richtunggebenden Verschlimmerung geführt, da in der Geschichte der Unfälle vom 2008 und 2011 nie eine mediale Meniskusläsion habe nachgewiesen werden können (act. 6, M 13, S. 5 f.). Andererseits sei anzunehmen, dass die Kreuzbandinsuffizienz nicht durch das Ereignis vom 31. Januar 2017 bewirkt worden sei, sondern dass sich die Instabilität im Verlaufe der Zeit kontinuierlich verschlechtert habe.