Seite 4 L. Am 6. Februar 2018 teilte Dr. H. ______ auf Anfrage der Versicherung B.______ unter Berücksichtigung seiner neuesten Erkenntnisse mit, es liege eine mediale Meniskushinterhornruptur sowie eine Signalstörung des lateralen Meniskus (sog. Listenverletzung) vor. Diese Beschwerden seien überwiegend auf das Ereignis vom 31. Januar 2017 rückführbar und die anamnestische Instabilität dürfte die Entstehung dieser Verletzung begünstigt haben. Dr. H. ______ bejahte auch eine Traumaeinwirkung.