Seite 3 H. Dr. H. ______, Facharzt für Orthopädische Chirurgie, vertrat am 15. August 2017 gegenüber der Versicherung B.______ die Auffassung, es lasse sich nicht abschliessend beurteilen, ob durch das Ereignis vom 31. Januar 2017 ein vorbestehender Gesundheitszustand richtungsgebend verschlimmert worden sei oder ob es sich um eine vorübergehende Verschlimmerung eines nicht unfallbedingten oder nicht bei der Versicherung B.______ versicherten Vorzustandes (Unfälle 2008/2011) handle.