B. Anfang August 2011 ereignete sich eine weitere Kreuzbandruptur, als der Beschwerdeführer über eine Zeltschnur stolperte. Dabei verdrehte er sich das rechte Knie, was zu einem Riss des vorderen Kreuzbandes führte (act 6, M 28). In der Folge wurde am 8. September 2011 eine Operation durchgeführt (act. 6, M 29). Im darauf folgenden Arztzeugnis vom 12. September 2011 ging der behandelnde Arzt von einem Fehlen besonderer Umstände aus, die den Heilverlauf ungünstig beeinflussen könnten (act. 6, M 30, S. 2).