e) Dem Beschwerdeführer ist nicht zu folgen. Versicherung B. ______-Kreisarzt Dr. C. ______ hatte, wie oben dargelegt, erklärt, die Hauptproblematik sei in der Weichteilsituation mit insbesondere den ausgedehnten Vernarbungen zu erkennen. (…) Strukturell sei die Schädigung am Becken nach versorgter Verletzung nicht mehr erheblich, insbesondere auch ohne erhebliche Schädigung der linken Hüfte. Anhand dieser Betrachtung wird deutlich, dass Dr. C. ______ die Beschwerden im Becken genau gleich würdigte wie die D. ______, welche ebenfalls auf die gute Verheilung der Strukturen im Becken hingewiesen und die verbliebenen Schmerzen als Folge der Vernarbung der Weichteile gedeutet hatte.