Im letzten Absatz des ersten Abschnitts stellt der zuständige Gutachter ausdrücklich die Verbindung her zwischen LWS- und Beckenbeschwerden, indem er schreibt, die Beschwerden im Beckenbereich seien „ebenfalls“ als Folge des schweren Weichteiltraumas zu sehen. Diese „Verbindung“ wird noch bestätigt durch die Diagnosestellung im orthopädischen Teilgutachten (S. 80) sowie in der Rubrik „Residuen“ im Gesamtgutachten (S. 11), wo es jeweils heisst, aus orthopädischer Sicht bestünden persistierende, primär weichteilbedingte chronische Schmerzen LWS, Becken, Beine bds. (vgl. S. 80).