Der Versicherung B. ______ ist schlussendlich aber darin zuzustimmen, dass das Gutachten mit dieser Aussage nicht meinte, es seien 2 x 10% = 20% zu berücksichtigen. Die Versicherung B. ______ erklärt zutreffend, dass es im betreffenden Abschnitt einheitlich um jene Schäden geht, die spezifisch auf das Weichteiltrauma zurückzuführen sind. Im letzten Absatz des ersten Abschnitts stellt der zuständige Gutachter ausdrücklich die Verbindung her zwischen LWS- und Beckenbeschwerden, indem er schreibt, die Beschwerden im Beckenbereich seien „ebenfalls“ als Folge des schweren Weichteiltraumas zu sehen.