b) Vorliegend geht das D. ______ Gutachten letztlich von 3 verschiedenen Integritätsschäden aus. Die Schäden von 10% entsprechend der N. obturatorius Läsion und jene von 5% entsprechend der neuropathischen Schmerzsymptomatik bei Läsion der sensiblen Äste des N. femoralis können dabei im Ergebnis als unbestritten gelten.