In einem weiteren Quervergleich mit einer N. peroneus Schädigung, die mit 10% beziffert wird, und zu einer Lähmung der Fuss- und Zehenhebung führt, ist die N. obturatorius Läsion und ihre Auswirkungen näher am Integritätsschaden bei Peroneuslähmung als bei dem Vollbild einer Femoralislähmung anzusiedeln. Bei einer Peroneuslähmung ist das Gangbild auf ebenem Grund beeinträchtigt und wird ohne Hilfsmittel durch einen Steppergang kompensiert. Insbesondere beim Gehen auf unebenen Flächen akzentuiert sich die Gangstörung mit zunehmend erhöhter Sturz- und Stolpergefahr.