(L1-L4), die in der Versicherungs B. ______ -Tabelle 2 mit 25% beziffert wird, bei der es aber zu einer deutlichen Beeinträchtigung der Gehfähigkeit und des Treppensteigens durch eine Parese des M. iliopsoas (Hüftbeugung) und M. quadriceps femoris (Kniestreckung) kommt, ein Abzug bei isolierter N. obturatorius Läsion vorgenommen werden. In einem weiteren Quervergleich mit einer N. peroneus Schädigung, die mit 10% beziffert wird, und zu einer Lähmung der Fuss- und Zehenhebung führt, ist die N. obturatorius Läsion und ihre Auswirkungen näher am Integritätsschaden bei Peroneuslähmung als bei dem Vollbild einer Femoralislähmung anzusiedeln.