„Seitens der Versicherung B. ______ wurde eine Integritätsentschädigung von 25% gesprochen. Dieser Wert ist aus aktueller Sicht zu schützen. (…) Die gegenwärtigen Beschwerden sind bei radiologisch weitgehender Abheilung der Frakturen primär auf die im Rahmen des Quetschtraumas schwer geschädigten Weichteile zurückzuführen. Derartige Verletzungen sind allerdings in den Versicherungs B. ______ -Tabellen kaum abgebildet. Eine Herangehensweise kann die Einordnung in die Versicherungs B. ______ Tabelle 7 (Integritätsschaden bei Wirbelsäulenaffektionen) sein. Beim Patienten bestehen leichte bis deutliche Dauerschmerzen der LWS, welche bei Belastung massiv exazerbieren.