Während die orthopädisch strukturellen Verletzungen durch die durchgeführten Interventionen gut behandelt werden konnten und strukturell weitgehend gut abgeheilt sind, persistieren die Folgen der beim Unfall erlittenen Schädigungen der Weichteile mit anzunehmenden Vernarbungen und glaubhaft geschilderten persistierenden Schmerzen. Daneben ist es zu einer objektivierbaren Schädigung diverser peripherer Nerven gekommen.“ c) Im Zusammenhang mit der Beurteilung des Integritätsschadens führten die Gutachter folgendes aus: