Seite 5 Die Tabelle 7 gibt als absolut höchste Schädigung ausgehend von der Wirbelsäule den Wert von 50% an, dies bei Invalidisierung, was hier nicht erreicht ist. Der grösstmögliche Wert bei massivster Schmerzhaftigkeit und grösstmöglicher Fehlstellung der Wirbelsäule nach Frakturen wird mit 30% angegeben. Bei Schädigungen der Wirbelsäule mit neurologischen Ausfällen, kombiniert sensibel und motorisch, wird als Höchstwert 40% angegeben. Auch unter Einberechnung der rein sensiblen Störung des Nervus cutaneus femoris lateralis rechts (die keiner erheblichen neurogenen Schädigung entspricht) sind