„Drei Jahre nach dem Unfall ist die Situation stabilisiert, wobei die körperliche unfallkausale Schädigung erheblich ist. Die Voraussetzungen für die Schätzung eines Integritätsschadens sind gegeben. Der Wert beträgt 25%. Angesichts der multiplen, im Einzelnen grösstenteils wenig bedeutenden Unfallfolgen ist die Schätzung des Integritätsschadens herausfordernd, vor allem weil diese einzelnen Verletzungen weder gesetzlich bezüglich Integritätsschaden geregelt noch im Tabellenwerk der Versicherung B. ______ über die Integritätsentschädigung im UVG erwähnt sind.