Sachverhalt A. Der am XX.XX.1981 geborene A. ______ war seit Februar 2005 als Bauarbeiter bei der C. ______ angestellt und dadurch bei der Versicherung B. ______ obligatorisch gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen versichert. Am 1. Oktober 2014 erlitt er im Rahmen seiner Arbeit einen Unfall. Während einer Betonlieferung mit einem Traktor und einem Hakenabrollkipp-Anhänger geriet die gekippte Mulde, die ein Gewicht von rund 1.5 Tonnen hatte, in Bewegung, und der Versicherte, welcher sich zwischen der Mulde und einem Filterbetonhaufen befand, wurde dadurch während rund einer Minute eingeklemmt (act. 6.1; act. 6.50). Die Versicherung B.