Gegenstand Integritätsentschädigung der Unfallversicherung Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der Versicherung B. ______ vom 11. Januar 2019 Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: 1. Der Einspracheentscheid vom 11. Januar 2019 sei teilweise aufzuheben (Ziff. 1 Abs. 2) und dem Beschwerdeführer eine Integritätsentschädigung von mindestens 35% zuzusprechen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (inkl. MWST) zulasten der Beschwerdegegnerin. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen und der Einspracheentscheid vom 11. Januar 2019 sei zu bestätigen.