Seite 4 D. D.1 Nach einer internen medizinischen Stellungnahme vom 29. Mai 2017 (act. 5.1/Z_188), wonach die Stellungnahme Prof. B___ nachvollziehbar sei und den Leitlinien der Neurologischen Gesellschaft entspreche, verweigerte die Zürich der Versicherten mit Verfügung vom 16. Juni 2017 (act. 5.1/Z_198) Leistungen aus Unfallversicherung, da eine Lyme-Borreliose nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erstellt sei.