___ immer wieder behaupte, könne nicht die Rede sein. Die noch bestehenden Beschwerden könnten deshalb sehr wohl mit der früher durchgemachten Lyme-Arthritis in Zusammenhang stehen. Seite 3 C.4 Mit Schreiben vom 27. April 2016 (act. 5.1/Z_170) leitete RA AA___ die Stellungnahme von Dr. C___ (lit. C.3 hiervor) an die Zürich weiter und ersuchte um Einholung eines Gutachtens bei einem neutralen Experten.