C.3 Mit Schreiben vom 16. Februar 2016 (act. 5.2/ZM_51) vertrat Dr. C___ gegenüber RA AA___ die Meinung, Prof. B___ gehe nicht auf seine Argumente ein, sondern wiederhole sich nur. Dass ein Befall des Sternoklavikulargelenks selten sei, heisse nicht, dass von einem solchen vorliegend nicht auszugehen sei, zumal im Verlauf der Schwellung des Sternoklavikulargelenks vor der Antibiotikatherapie auch Schwellungen der Finger- und Sprunggelenke aufgetreten seien. Von einem isolierten Befall des Gelenks, wie ihn Prof. B___ immer wieder behaupte, könne nicht die Rede sein.