B.2 Bereits am 24. März 2014 (act. 5.2/ZM_50) hatte Internist Dr. C___ berichtet, dass die Beschwerden in den letzten zwölf Monaten mit ausgedehnten diffusen Schmerzen vor allem an den Extremitäten unverändert seien und keine Immunaktivität bezüglich Borrelia burgdorferi bestehe. C. C.1 Nach Vervollständigung der Akten gelangte die Zürich mit Schreiben vom 3. März 2015 (act. 5.1/Z_157) an Prof. B___ und ersuchte um eine ergänzende Stellungnahme im Sinne des obergerichtlichen Urteils vom 22. Mai 2013.