1. In Gutheissung der Beschwerde von A___ wird die angefochtene Verfügung der IV-Stelle vom 11. Januar 2018 aufgehoben und die Sache an diese zurückgewiesen zwecks Prüfung bzw. Durchführung eines Arbeitsversuchs. 2. Da keine Kosten erhoben werden, wird der Beschwerdeführerin der von ihr einbezahlte Kostenvorschuss von Fr. 800.-- zurückerstattet. 3. Der Beschwerdeführerin wird zulasten der IV-Stelle eine Entschädigung von Fr. 2'800.-- (inklusiv Barauslagen und Mehrwertsteuer) zugesprochen.