B.2 Mit Vernehmlassung vom 5. April 2018 (act. 8) beantragte die IV-Stelle die Abweisung der Beschwerde. B.3 Mit Schreiben vom 8. Mai 2018 (act. 12) reichte RA AA___ seine Honorarnote ein, verzichtete jedoch auf eine Replik. B.4 Auf Anfrage des Obergerichts meinte RA AA___ mit Schreiben vom 11. Juni 2018 (act. 16), die Beschwerdeführerin sei bereit, mit einem Pensum von 20% z.B. in der Forschung, der Genetik, in einem Labor oder in einem Telemed-Center erwerbstätig zu sein. Falls sich ihr Zustand bessere, wünsche sie ein Pensum von mehr als 20%.