A.12 Daraufhin teilte ihr die IV-Stelle mit Vorbescheid vom 14. November 2017 (IV-act. 61) mit, dass ein Arbeitsversuch durch die IV-Stelle angesichts der überhöhten Krankheitsüberzeugung keinen Sinn mache bzw. bei den sehr guten Ressourcen als Ärztin in Eigenregie durchgeführt werden könne, weshalb ein Rentenanspruch geprüft werde. A.13 Mit Verfügung vom 11. Januar 2018 (IV-act. 83) entschied die IV-Stelle gemäss erwähntem Vorbescheid (lit. A.12 hiervor). B. B.1 Dagegen liess die Versicherte mit Schreiben vom 12. Februar 2018 (act. 1) Beschwerde mit den eingangs wiedergegebenen Anträgen erheben. Auf die dortigen Vorbringen wird -