Dem widersprach diese mit Schreiben vom 4. Oktober 2017 (IV-act. 56) und gab an, sehr gern wieder als Ärztin arbeiten zu wollen, wenn es ihr Zustand denn zuliesse. Mit Schreiben vom 1. November 2017 (IV-act. 59) ergänzte sie, sie sehe sich nicht vollständig arbeitsunfähig und könnte sich eine Tätigkeit in der Genetik-Forschung, im Labor oder in einem Telemed- Center vorstellen, was im Rahmen eines Arbeitsversuchs näher abzuklären wäre. Demgegenüber bezeichnete Hausarzt Dr. D___ seine Patientin mit Bericht vom 12. November 2017 (IV-act. 62/1) als nicht arbeitsfähig.