A.10 Anlässlich eines persönliches Gesprächs bei der IV-Stelle habe die Versicherte gemäss Aktennotiz vom 12. Juli 2017 (IV-act. 48) gemeint, zwar würde sie gerne arbeiten, doch sei sie vollständig arbeitsunfähig, wie aus den mitgebrachten und den noch beizubringenden Unterlagen hervorgehe. So ist in einem undatierten, bei der IV-Stelle am 17. Juli 2017 (IVact. 49) eingelangten Bericht des KSSG nachzulesen, dass ein neuropathisches Schmerzsyndrom der unteren Extremitäten eine vollständige Arbeitsunfähigkeit als Ärztin bewirke und dass zur Besserung eine multimodale Behandlung anzuraten sei.