Seite 4 Verschlechterung. Bereits mit Bericht vom 9. Mai 2017 (IV-act. 62/18) hatte das KSSG u.a. gemeint, Voraussetzung für den langfristigen Wunsch der Versicherten, wieder berufstätig zu sein, wäre die Ausschöpfung sämtlicher therapeutischen Möglichkeiten. A.10 Anlässlich eines persönliches Gesprächs bei der IV-Stelle habe die Versicherte gemäss Aktennotiz vom 12. Juli 2017 (IV-act. 48) gemeint, zwar würde sie gerne arbeiten, doch sei sie vollständig arbeitsunfähig, wie aus den mitgebrachten und den noch beizubringenden Unterlagen hervorgehe.