A.8 Dagegen wandte sich die Versicherte mit Schreiben vom 9. Dezember 2016 (IV-act. 35) unter Hinweis auf eine bei Psychiater Dr. C___ bereits stattfindende Behandlung. Mit undatiertem, bei der IV-Stelle am 15. Juni 2017 eingegangenem Bericht (IV-act. 43) meinte dieser, dass als Reaktion auf die körperliche Erkrankung eine Anpassungsstörung mit längerer depressiver Reaktion bzw. eine anhaltende mittelgradige depressive Störung mit einer seit Januar 2016 vollständigen Arbeitsunfähigkeit vorliege. Weil mit der Erstkonsultation vom 10. September 2016 insgesamt (nur) fünf Termine stattgefunden hätten, würde er nicht von einer eigentlichen Behandlung sprechen.