A.7 Mit Aktennotiz vom 9. November 2016 (IV-act. 33) hielt der RAD (Dr. B___) an seiner bisherigen Beurteilung fest und meinte zusätzlich, dass sich die Versicherte im Rahmen der ihr obliegenden Schadenminderungspflicht zusätzlich einer psychiatrischen Behandlung zu unterziehen habe, worauf seitens der IV-Stelle am 16. November 2016 (IV-act. 34) ein entsprechendes Schreiben erging.