A.5 Gemäss Bericht des RAD (Dr. B___) vom 12. August 2016 (IV-act. 25/1) über eine arbeitsmedizinische Abklärung seien die Harnblasen- und Darmfunktionsstörungen besonders belastend. Wegen zusätzlicher Schmerzen und Parästhesien im Bein sehe sich die Versicherte derzeit nicht arbeitsfähig. Das Teppichgeschäft des Ehemanns sei Konkurs gegangen, und er habe keine Altersrente(n). Auf die Ausführungen der beim RAD tätigen und körperlich ebenfalls eingeschränkten Psychiaterin betreffend Ausbildungsmöglichkeiten habe sich die Versicherte nicht einlassen wollen, da ihre medizinische Situation anders sei.