A.4 In Anbetracht einer Stellungnahme von Arbeitsmediziner Dr. B___ vom regionalärztlichen Dienst der Invalidenversicherung (RAD) vom 7. Juni 2016 (IV-act. 18), wonach die Gehfähigkeit deutlich eingeschränkt sei, weshalb die frühere Tätigkeit als Transfusionsmedizinerin im Rollstuhl möglich sei, nicht aber jene im PZA, empfahl die Verwaltung der Versicherten am 20. Juni 2016 (IV-act. 21), sich mit einer ebenfalls auf den Rollstuhl angewiesenen und beim RAD tätigen Psychiaterin in Verbindung zu setzen. Gemäss Telefonnotiz der IV-Stelle vom 15. Juni 2016 (IV-act.