Seite 2 A.3 Nachdem die IV-Stelle der Versicherten mit Schreiben vom 2. Mai 2016 (IV-act. 11) im Rahmen der Frühintervention Kostengutsprache im Umfang von Fr. 3‘600.-- zum Arbeitsplatzerhalt geleistet hatte, hielt die Berufsberatung mit Bericht vom 1. Juni 2016 (IVact. 15) über ein Assessmentgespräch u.a. fest, der psychisch kranke Ehemann sei seit Jahren nicht mehr erwerbstätig, und ein Sohn befinde sich in einer psychiatrischen Klinik in Frankreich. Da ihr die Tätigkeit im PZA gut gefalle, wolle sie dort wieder wie bisher arbeiten;